AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Oktober 2022
Information / Beratung
Wenn Sie Interesse an einem Kurs von FEMIA haben, telefonieren Sie uns. Da wir spezielle Deutschkurse führen, müssen wir abschätzen können, ob unsere Kurse für Sie in Frage kommen. Wenn ja, vereinbaren wir einen Einstufungstermin. Die Einstufung ist kostenlos. Wenn unsere Kurse für Sie nicht geeignet sind, können wir Alternativen empfehlen.
Anmeldung
Nach der Einstufung ist eine Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung werden die nachfolgenden Bedingungen akzeptiert.
Semesterbeginn ist jeweils Ende Februar und Mitte September. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Anmeldung. Falls ein geeigneter Platz vorhanden ist, ist ein Einstieg auch unter dem Semester möglich.
Rückzug der Anmeldung, Kursaustritt und Kursunterbruch
Bis zwei Wochen vor Kursbeginn ist eine Abmeldung kostenlos möglich.
Wenn ein Austritt wegen Krankheit im ersten Drittel des Kurses erfolgt, kann im nächsten oder übernächsten Semester eine Kursgeldreduktion um 33% gewährt werden. Es muss jedoch ein Arztzeugnis vorgewiesen werden, das bestätigt, dass der Kurs bis zum Semesterende nicht mehr besucht werden kann. Ein Jahr nach Austritt aus dem Kurs verfällt die Kursgeldreduktion.
In allen anderen Fällen sind die gesamten Kosten geschuldet – auch bei behördlich vorgeschriebener Schliessung (z.B. Corona). In einem solchen Fall stellt FEMIA auf Fernunterricht um.
Kurskosten
Die Kurskosten müssen innerhalb 30 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Zahlung in Raten kann bei der Anmeldung vereinbart werden.
Ein Teil der FEMIA-Deutschkurse wird von der Stadt Zürich finanziell unterstützt, die auch über die Preisgestaltung bestimmt. In diesen Kursen müssen Teilnehmende, die nicht in der Stadt Zürich wohnen, den doppelten Kurspreis bezahlen.
Kursgeldreduktion
Kursgeldreduktion ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Siehe Austritt wegen Krankheit.
- Bei verspätetem Eintritt oder wenn schon bei der Anmeldung mitgeteilt wird, dass der Kurs nicht bis am Ende besucht werden kann. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr im Umfang von Fr. 100.- an. Teilnehmer*innen, die sich für den ganzen Kurs einschreiben, haben Vorrang vor Teilnehmer*innen mit verkürzter Kursdauer.
- Bei niedrigem Einkommen kann bei Caritas eine KulturLegi beantragt werden. Mit der KulturLegi gibt es unter folgenden Bedingungen, eine Kursgeldrückersttatung bei Kursende:
- Der Kurs muss von der teilnehmenden Person selbst bezahlt worden sein (und nicht von Sozialämtern oder Stiftungen etc.).
- Es müssen mindestens 70% der Lektionen besucht worden sein.
Folgende Kursgeldrückerstattungen sind möglich:
- Städtisch subventionierte Kurse für in der Stadt Zürich Wohnende: 100% der Kosten.
- Für nicht in der Stadt Zürich Wohnende sowie für selbsttragende Kurse unabhängig vom Wohnort: Rückerstattung der bezahlten Kosten zu 50% aus dem FEMIA-Härtefallfonds.
Kurszeiten
Die Kurszeiten und Ferien sind auf den Flyern definiert.
Die Kursorganisation ist wegen der parallel zum Deutschkursangebot angebotenen Kinderbetreuung aufwändig. Bei der Anmeldung muss mitgeteilt werden, welche Tage und Zeiten nicht möglich sind. Insbesondere in den Deutsch-Alphabetisierungskursen müssen die Teilnehmenden sich so organisieren können, dass sie am Montag- und Donnerstagnachmittag zwischen 13.30 und 17.10 Uhr bei FEMIA sein können, denn die genaue Kurszeit kann erst eine Woche vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Kurszeit.
Überbelegung
Wenn zu viele Kursteilnehmende für ein Niveau eingeschrieben sind, haben in den städtisch subventionierten Kursen in der Stadt Zürich Wohnende den Vorrang gegenüber den anderen. Ob eine Überbelegung vorliegt, kann FEMIA erst eine Woche vor Kursbeginn mitteilen.
Unterbelegung
FEMIA behält sich vor, bis 7 Tage vor Kursbeginn den Kurs bei ungenügender Anzahl Teilnehmender zu verschieben oder abzusagen und die allfällig bereits bezahlten Kurskosten vollumfänglich zurückzuerstatten oder entsprechende Kursangebote in kurzer Zeit anzubieten.
Absenzen
Absenzen sollen möglichst vermieden werden, weil sie den Kursverlauf stören. Wenn sie doch vorkommen, müssen sie begründet werden. Verpasste Lektionen können nicht nachgeholt werden. Die Kursleiter*innen sind Ihnen jedoch beim teilweisen Aufarbeiten des verpassten Stoffes behilflich.
Kursausschluss
Die Geschäftsleitung von FEMIA behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen (z.B. zu viele Absenzen, Störung des Unterrichts, fehlende Leistung, Kind kann sich nicht an unsere Kinderbetreuung gewöhnen) oder nicht aufzunehmen.
Kursbestätigung
Bei einem Kursbesuch von mindestens 40% der Lektionen erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung mit Angaben zum Kurstyp, Kursdauer und Kursinhalten.
In den städtisch subventionierten Kursen wird, gemäss Vorgaben der Stadt Zürich, ein Lernfeedback ausgehändigt, auf dem der persönliche Sprachstand und die Lernfortschritte festgehalten sind.
Hausordnung
Die Hausordnung von FEMIA muss zwingend befolgt werden. Sie hängt in jedem Klassenzimmer an der Türe.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. FEMIA schliesst jegliche Haftung aus. Ebenfalls für Diebstahl und Verlust kann FEMIA nicht haftbar gemacht werden.
Datenschutz
Alle FEMIA zugänglich gemachten persönlichen Informationen werden streng vertraulich behandelt. Persönliche Informationen werden nur zu internen Zwecken von FEMIA eingesetzt.
Kurs- und Preisänderungen sowie Änderungen in den AGB bleiben vorbehalten.
Stand Oktober 2022